Liebe ProLife-Mitglieder unsere Corona Empfehlung

Verordnung: Für das Betreten des Studios durch Kunden gilt

+) Gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben ist ein

Abstand von mindestens 1 Meter einzuhalten

+) Kunden haben einen Mund- Nasenschutz zu tragen

+) Der Betreiber und seine Mitarbeiter müssen beim Kundenkontakt einen

Mund-Nasenschutz tragen

Auf der Trainingsfläche ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mind. 2 Metern einzuhalten. Hier besteht keine Pflicht den Mund-Nasenschutz zu tragen. Dieser Abstand von 2 Metern kann kurzfristig unterschritten werden. Weiters kann der Abstand von einem Meter von Betreuern und Trainern ausnahmsweise unterschritten werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist.

ProLife: Beim Betreten und Verlassen des Studios und in den Umkleiden ist ein

Mund- Nasenschutz zu tragen. Während des Trainings ist das

Tragen des Mund- Nasenschutzes nicht notwendig.

 

Verordnung: Einhaltung des vorgeschriebenen Abstandes von mindestens 2

Metern  zwischen den einzelnen Sporttreibenden während der

Sportausübung auch in den Gruppenstunden

ProLife: Markierungen am Boden im Gruppenfitnessraum, damit jeder den

              Abstand halten kann. (Max. 23 Mitglieder). Neuer Gruppenfitnessplan

              liegt auf.

              Im Ausdauerbereich wird jedes 2. Gerät deaktiviert.

 

Verordnung: Einhaltung des vorgeschriebenen Abstandes von 1 Meter in allen

anderen Bereichen

ProLife: Bitte um Selbstverantwortung, diesen Abstand einzuhalten.

 

Verordnung: Es darf pro 10 m2 Studiofläche max. 1 Person anwesend sein. Dies

gilt inkl. Beschäftigter. Durch die Erfassung der Kunden beim

Eingang ist die anwesende Personenzahl zu überwachen und zu

regeln. Bei Erreichung der maximalen Auslastungszahl darf kein

Eintritt gewährt werden

 

 

ProLife: bei ca. 1000 m2/ 100 Personen.

               GANZ WICHTIG!!!: Bei jedem Eintreten und Verlassen des Studios, die

               Mitgliedskarte am Eingang durch den Check in/Check out Terminal    

               ziehen.

               Ohne Mitgliedskarte; kein Eintritt!!!!

 

Verordnung: Garderoben dürfen unter Einhaltung der Abstandregelung von 1

Meter benutzt werden.

ProLife: Wenn möglich, schon in der Trainingskleidung erscheinen. Für die

               Straßenschuhe wird es Abstellplätze vor dem Gruppenfitnessraum

               geben, damit eine Überfüllung in den Garderoben vermieden wird.

 

Verordnung: Im Duschbereich und WC-Bereich müssen ebenfalls die

Abstandsregeln von 1 Meter eingehalten werden.

ProLife: Jede zweite Dusche wird gesperrt. Nicht mehr als 2-3 Personen im

               Duschraum.

 

Verordnung: Desinfektionseinrichtungen im Eingangsbereich und auf den

Trainingsflächen

ProLife: Wir haben für euch im Eingangsbereich, in jeder Toilette, im

               Trainingsbereich und im Gruppenfitnessraum Desinfektions-

               mittelspender bereitgestellt. Bitte dementsprechend verwenden!

               Alle benützten Geräte selber desinfizieren. Mitarbeiter werden auch

               temporal die Geräte reinigen.

 

 

Sauna, Infrarotkabinen: Die Regelung veranlasst, dass nur eine Person bzw.

                                            2 im gemeinsamen Haushalt lebende Personen die      

                                            Wellnessbereiche nützen dürfen, je ½ Stunde.

                                            Kein Aufguss! Nur große Saunahandtücher benützen!

                                            Es wird eine Liste im Saunabereich aufgelegt, Bitte  

                                            selber eintragen.

 

Kinderbetreuung: Auf Grund der Regelungen unklar und deshalb derzeit nicht

                                 möglich.

 

Allgemein gilt: Alles steht und fällt mit eurer Eigenverantwortung, und der Verantwortung gegenüber euer Mitmenschen, wir plädieren also an euren gesunden Menschenverstand. Wer sich krank fühlt, bleibt bitte zu Hause!

 

Euer prolife Team